Sie kennen die Mandanten mit Entwicklungsprojekten. Wir übernehmen den kompletten Antrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ). Mandantenbeziehung und steuerliche Verantwortung bleiben vollständig bei Ihnen.
Sie erhalten die Kooperations-Unterlagen und eine persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Was Ihre Kanzlei davon hat
Sie bieten die Forschungszulage als Zusatzleistung – ohne eigene Kapazitäten aufzubauen.
Klare Rollen: wir verantworten den FuE-/BSFZ-Teil, die Steuer bleibt bei Ihnen.
Wir beraten nicht steuerlich und werben Ihre Mandanten nicht ab – vertraglich zugesichert.
Sie nennen den Mandanten – den Rest bis zur Bescheinigung übernehmen wir.
StBerG-sauber
Die steuerliche Verantwortung und die Mandantenbeziehung bleiben vollständig bei Ihnen. Wir übernehmen ausschließlich die fachliche Förderlogik der Forschungszulage.
Vertraulichkeit & Datenschutz
Mandantendaten an einen Dritten weiterzugeben, will sauber geregelt sein. Genau darauf ist die Zusammenarbeit von Anfang an ausgelegt – Informationen fließen nur geschützt und auf klarer Rechtsgrundlage.
Vertraulichkeitsvereinbarung vor der ersten Weitergabe von Informationen.
Mandantendaten geben Sie ausschließlich mit Zustimmung Ihres Mandanten weiter – wir handeln nie ohne.
Auftragsverarbeitungsvertrag überall dort, wo eine Auftragsverarbeitung vorliegt.
Wir fragen nur ab, was der BSFZ-Antrag wirklich braucht – keine Weitergabe an Dritte.
Diese Punkte ersetzen nicht Ihre eigene berufsrechtliche Prüfung im Einzelfall; die konkrete Ausgestaltung stimmen wir individuell und schriftlich mit Ihnen ab.
Konditionen 2026 für Ihre Mandanten
Auszahlung als Steuergutschrift – auch bei Verlust. Für den Mandanten arbeiten wir erfolgsbasiert (nur 10 % im Erfolgsfall), Ihre Kanzlei kostet die Kooperation nichts.
Der Ablauf
Sie nennen einen Mandanten mit Entwicklungs-/FuE-Projekt. Wir prüfen die Förderfähigkeit unverbindlich.
Wir strukturieren das Vorhaben und erstellen den kompletten BSFZ-Antrag.
Wir begleiten bis zur positiven BSFZ-Bescheinigung – inklusive aller Rückfragen.
Sie machen die Zulage beim Finanzamt geltend – wir liefern alle Nachweise zu.
Als Dipl. Finanzwirt kenne ich die Finanzverwaltungs-Perspektive – mit knapp 20 Jahren Erfahrung in der Fördermittelberatung, spezialisiert auf Forschungszulage & ZIM. Klare Rollen, feste Ansprechbarkeit – kein anonymes Team, kein Call-Center.
Häufige Fragen von Kanzleien
Nein. Wir beraten nicht steuerlich und treten nicht in Konkurrenz zu Ihrer Kanzlei. Die Mandantenbeziehung bleibt vollständig bei Ihnen – wir sind ausschließlich fachlicher Spezialpartner für den BSFZ-Antrag.
Nein. Die fachliche Verantwortung für den Forschungszulagen-Antrag liegt bei uns. Sie übernehmen nur die steuerliche Geltendmachung, die ohnehin in Ihrer Hand liegt.
Nichts. Die Zusammenarbeit ist für Sie kostenlos und risikolos. Für den Mandanten arbeiten wir erfolgsbasiert – nur im Erfolgsfall fallen 10 % an.
Ja. Die Rollen sind sauber getrennt: Wir stellen den BSFZ-Antrag und liefern die Nachweise; die Geltendmachung beim Finanzamt macht Ihre Kanzlei. So bleibt jede Leistung dort, wo sie hingehört.
Ihre berufsrechtliche Verschwiegenheit bleibt gewahrt. Vor jeder Weitergabe von Informationen schließen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Mandantendaten geben Sie ausschließlich mit Einwilligung des Mandanten weiter – wir handeln nie ohne dessen Zustimmung. Wo eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, und wir arbeiten datensparsam.
Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung hält Aufgaben, Verantwortung und Konditionen fest – so weiß jede Seite, wofür sie einsteht. Enthalten ist auch ein vertraglicher Mandantenschutz: Wir werben Ihre Mandanten nicht ab und treten nur im vereinbarten Rahmen auf.
Fordern Sie den Kanzlei-Onepager an oder buchen Sie direkt 15 Minuten – wir zeigen Ihnen, wie eine Kooperation konkret aussieht.