Die häufigsten Fragen zur Forschungszulage — kompakt und praxistauglich beantwortet. Der interaktive FAQ-Browser enthält über 30 Fragen von Grundlagen bis zu Spezialfällen wie rückwirkenden Anträgen.
Wichtigste Fragen kurz beantwortet
Was ist die Forschungszulage?
Eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), bei der förderfähige FuE-Aufwendungen mit einer Gutschrift von 25 % (KMU: 35 %) auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer angerechnet werden — bis zu 4,2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (ab 2026).
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen — unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche. Damit auch ausdrücklich Konzerne, die aus ZIM herausfallen.
Wie hoch ist die Forschungszulage maximal?
Ab 2026: bis 4,2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (35 % × 12 Mio. € Bemessungsgrundlage). Bis 2024: 3,5 Mio. €.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja — bis zu 4 Jahre rückwirkend. Für 2026 können Sie also noch Projekte aus 2022, 2023, 2024, 2025 beantragen, sofern die Dokumentation rekonstruierbar ist.
Was zählt als förderfähige Aufwendung?
- Bruttolöhne der FuE-Mitarbeiter (anteilig nach FuE-Stunden)
- Eigenleistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers (100 €/h ab 2026)
- Auftragsforschung an Dritte (70 % anrechenbar)
Ist die Zulage mit anderen Förderprogrammen kombinierbar?
Ja — solange dieselbe Aufwendung nicht doppelt gefördert wird. Kombinationen mit ZIM, KfW-Programmen oder Horizon-Europe-Förderungen sind bei sauberer Trennung möglich.
Was passiert bei Ablehnung durch die BSFZ?
Sie können Widerspruch einlegen und die Frascati-Argumentation nachschärfen. Eine Ablehnung ist nicht final — oft reicht eine präzisere Projektbeschreibung.
Brauche ich eine externe Beratung?
Rechtlich nein, praktisch: Die Frascati-Argumentation und BSFZ-Dokumentation sind komplex. Fehler kosten 25–35 % auf die förderfähigen Aufwendungen. Eine erfolgsbasierte Beratung ist daher meist wirtschaftlich sinnvoll.
Ihre Frage nicht dabei?
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Wie wird die Forschungszulage berechnet?
Die Forschungszulage beträgt 25 % auf förderfähige FuE-Personalkosten (KMU: 35 % seit Wachstumschancengesetz 27.03.2024). Die Bemessungsgrundlage liegt seit dem 01.01.2026 bei max. 12 Mio € pro Jahr — daraus ergibt sich eine maximale Zulage von 3 Mio € (KMU: 4,2 Mio €) pro Jahr. Ab 2026 kommt zusätzlich ein Gemeinkostenzuschlag hinzu. Eine schnelle Schätzung Ihres Förderpotenzials erhalten Sie in unserem kostenlosen Rechner.
Welche Anteile sind bei Auftragsforschung förderfähig?
Bei Auftragsforschung (also FuE-Aufträgen an externe Dienstleister oder Forschungseinrichtungen) werden 70 % der Auftragskosten als Bemessungsgrundlage angerechnet. Eigenbetriebliche FuE-Personalkosten dagegen sind zu 100 % förderfähig. Förder-Kompass identifiziert systematisch alle förderfähigen Anteile in Ihren FuE-Projekten und maximiert so Ihre Bemessungsgrundlage – erfolgsbasiert.
Welche Unterlagen brauche ich für einen erfolgreichen FZulG-Antrag?
Für die Bescheinigung beim BSFZ benötigen Sie eine fundierte Projektbeschreibung nach Frascati-Kriterien, Zeitnachweise der beteiligten Mitarbeitenden und eine projektbezogene Kostenkalkulation. Für den anschließenden Festsetzungsantrag beim Finanzamt ist die BSFZ-Bescheinigung zwingend erforderlich. Förder-Kompass erstellt alle Unterlagen vollständig und fristgerecht für Sie. Kostenlose Erstberatung buchen.
