Forschungszulage FAQ 2026: 30+ Antworten zum FZulG

Die häufigsten Fragen zur Forschungszulage — kompakt und praxistauglich beantwortet. Der interaktive FAQ-Browser enthält über 30 Fragen von Grundlagen bis zu Spezialfällen wie rückwirkenden Anträgen.

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Wichtigste Fragen kurz beantwortet

Was ist die Forschungszulage?

Eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), bei der förderfähige FuE-Aufwendungen mit einer Gutschrift von 25 % (KMU: 35 %) auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer angerechnet werden — bis zu 4,2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (ab 2026).

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen — unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche. Damit auch ausdrücklich Konzerne, die aus ZIM herausfallen.

Wie hoch ist die Forschungszulage maximal?

Ab 2026: bis 4,2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (35 % × 12 Mio. € Bemessungsgrundlage). Bis 2024: 3,5 Mio. €.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja — bis zu 4 Jahre rückwirkend. Für 2026 können Sie also noch Projekte aus 2022, 2023, 2024, 2025 beantragen, sofern die Dokumentation rekonstruierbar ist.

Was zählt als förderfähige Aufwendung?

  • Bruttolöhne der FuE-Mitarbeiter (anteilig nach FuE-Stunden)
  • Eigenleistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers (100 €/h ab 2026)
  • Auftragsforschung an Dritte (70 % anrechenbar)

Ist die Zulage mit anderen Förderprogrammen kombinierbar?

Ja — solange dieselbe Aufwendung nicht doppelt gefördert wird. Kombinationen mit ZIM, KfW-Programmen oder Horizon-Europe-Förderungen sind bei sauberer Trennung möglich.

Was passiert bei Ablehnung durch die BSFZ?

Sie können Widerspruch einlegen und die Frascati-Argumentation nachschärfen. Eine Ablehnung ist nicht final — oft reicht eine präzisere Projektbeschreibung.

Brauche ich eine externe Beratung?

Rechtlich nein, praktisch: Die Frascati-Argumentation und BSFZ-Dokumentation sind komplex. Fehler kosten 25–35 % auf die förderfähigen Aufwendungen. Eine erfolgsbasierte Beratung ist daher meist wirtschaftlich sinnvoll.

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Wie wird die Forschungszulage berechnet?

Die Forschungszulage beträgt 25 % auf förderfähige FuE-Personalkosten (KMU: 35 % seit Wachstumschancengesetz 27.03.2024). Die Bemessungsgrundlage liegt seit dem 01.01.2026 bei max. 12 Mio € pro Jahr — daraus ergibt sich eine maximale Zulage von 3 Mio € (KMU: 4,2 Mio €) pro Jahr. Ab 2026 kommt zusätzlich ein Gemeinkostenzuschlag hinzu. Eine schnelle Schätzung Ihres Förderpotenzials erhalten Sie in unserem kostenlosen Rechner.

Welche Anteile sind bei Auftragsforschung förderfähig?

Bei Auftragsforschung (also FuE-Aufträgen an externe Dienstleister oder Forschungseinrichtungen) werden 70 % der Auftragskosten als Bemessungsgrundlage angerechnet. Eigenbetriebliche FuE-Personalkosten dagegen sind zu 100 % förderfähig. Förder-Kompass identifiziert systematisch alle förderfähigen Anteile in Ihren FuE-Projekten und maximiert so Ihre Bemessungsgrundlage – erfolgsbasiert.

Welche Unterlagen brauche ich für einen erfolgreichen FZulG-Antrag?

Für die Bescheinigung beim BSFZ benötigen Sie eine fundierte Projektbeschreibung nach Frascati-Kriterien, Zeitnachweise der beteiligten Mitarbeitenden und eine projektbezogene Kostenkalkulation. Für den anschließenden Festsetzungsantrag beim Finanzamt ist die BSFZ-Bescheinigung zwingend erforderlich. Förder-Kompass erstellt alle Unterlagen vollständig und fristgerecht für Sie. Kostenlose Erstberatung buchen.

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