Presse & Medienanfragen – Förder-Kompass
Forschungszulage Presse – Sie recherchieren zur Forschungszulage oder zu staatlicher Innovationsförderung? Dann sprechen Sie uns gerne an. Als Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die steuerliche Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) stehen wir Journalistinnen und Journalisten jederzeit zur Verfügung.
Als spezialisierte Beratung für die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) unterstützt Förder-Kompass Unternehmen aus Industrie, Software, Technologie und produzierendem Gewerbe bei der erfolgreichen Antragstellung – praxisnah, rechtssicher und auf Basis hunderter realer Förderprojekte.
Ansprechpartner für Presseanfragen
Für Presse-, Interview- und Medienanfragen stehen wir Journalistinnen und Journalisten gerne zur Verfügung. Wir beantworten Fragen u. a. zu folgenden Themen:
- Funktionsweise und rechtliche Grundlagen der Forschungszulage nach dem FZulG
- Typische Förderfälle aus der Beratungspraxis – von der Softwareentwicklung bis zum Maschinenbau
- Abgrenzung Forschung & Entwicklung (FuE) nach offizieller Definition des Frascati-Handbuchs
- Häufige Fehler und Stolperfallen bei Anträgen an die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
- Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen auf Unternehmen – insbesondere die Neuerungen ab 2026
- Einordnung der Forschungszulage im Vergleich zu anderen Förderinstrumenten (z. B. ZIM, BAFA, Länderprogramme)
- Steuerliche Aspekte der Forschungszulage für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Aktuelle Fakten zur Forschungszulage 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gelten verbesserte Konditionen für die Forschungszulage. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- 35 % Förderquote auf förderfähige Personalkosten (vorher 25 %)
- 20 % Gemeinkostenpauschale auf die Personalkosten (Faktor 1,2)
- 12 Mio. Euro Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr (vorher 4 Mio.)
- Maximale Forschungszulage: 4,2 Mio. Euro pro Jahr
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern: max. 70 Euro pro Stunde (vorher 40 Euro)
Mit dem Forschungszulage Rechner 2026 können Unternehmen ihre voraussichtliche Förderhöhe unverbindlich berechnen.
Unsere Perspektive
Unsere Einschätzungen basieren nicht auf Theorie, sondern auf konkreter Beratungspraxis mit realen Anträgen, Rückfragen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und tatsächlichen Auszahlungen über die Finanzämter. Gerne liefern wir fundierte Einordnungen, Praxisbeispiele oder O-Töne für Ihre Berichterstattung.
Förder-Kompass verfügt über Akkreditierungen bei BAFA, BWHM und weiteren Förderinstitutionen. Unsere Expertise umfasst neben der Forschungszulage auch die ZIM-Förderung und weitere Innovationsförderprogramme des Bundes.

Forschungszulage Presse: Hintergrund und Einordnung
Als zentrale Anlaufstelle für Medien zum Thema Forschungszulage Presse bietet Förder-Kompass fundierte Hintergrundgespräche und Einordnungen zu aktuellen Entwicklungen der steuerlichen Forschungsförderung. Unsere Erfahrung aus der täglichen Beratungspraxis ermöglicht praxisnahe Einschätzungen zu den Auswirkungen gesetzlicher Änderungen auf Unternehmen. Ob Branchenanalysen, Fallbeispiele oder Expertenkommentare – unser Bereich Forschungszulage Presse liefert belastbare Fakten und Erfahrungswerte aus der Förderpraxis für Ihre Berichterstattung.
Kontakt für Medienanfragen
📩 Pressekontakt:
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an info@forschungszulagenantrag.de
Betreff: Presseanfrage Forschungszulage
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Für allgemeine Beratungsanfragen nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite.
Häufige Fragen zur Forschungszulage Presse
Förder-Kompass ist spezialisiert auf die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Unsere Kernthemen umfassen die Antragstellung bei der BSFZ, die korrekte Berechnung förderfähiger Aufwendungen, die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Finanzämtern sowie aktuelle Gesetzesänderungen. Darüber hinaus beraten wir zu Kombinationsmöglichkeiten mit der ZIM-Förderung und weiteren Innovationsförderprogrammen des Bundes und der Länder.
Ab dem 1. Januar 2026 wurde die Förderquote von 25 % auf 35 % der förderfähigen Personalkosten erhöht. Zusätzlich gilt eine neue Gemeinkostenpauschale von 20 % (Faktor 1,2). Die maximale Bemessungsgrundlage stieg von 4 auf 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr. Damit können Unternehmen jährlich bis zu 4,2 Mio. Euro Forschungszulage erhalten. Den genauen Betrag können Sie mit dem Forschungszulage Rechner berechnen.
Ja, gerne. Unser Team steht für Interviews, Hintergrundgespräche, Podcasts und Fachbeiträge zur Verfügung. Wir liefern praxisnahe Einordnungen auf Basis realer Förderfälle – keine theoretischen Abhandlungen. Kontaktieren Sie uns über unsere Kontaktseite oder per E-Mail mit dem Betreff „Presseanfrage Forschungszulage“.
