Wer im Unternehmen forscht oder neue Produkte, Verfahren oder Software entwickelt, kann einen großen Teil der Kosten zurückholen – nicht nur als Betriebsausgabe, sondern direkt über die Forschungszulage: eine steuerliche Anrechnung von 25 % der FuE-Aufwendungen, für KMU sogar 35 %. Sie ist rechtsanspruchbasiert, hat keine Antragsfrist und ist rückwirkend ab 2020 möglich.
Absetzen oder Forschungszulage – wo ist der Unterschied?
Laufende FuE-Kosten mindern als Betriebsausgaben Ihren Gewinn. Die Forschungszulage geht weiter: Sie wird zusätzlich gewährt und direkt auf die Steuerschuld angerechnet – oder ausgezahlt, wenn keine Steuer anfällt. Beides schließt sich nicht aus.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
- 25 % der förderfähigen Aufwendungen (Standard)
- 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Bonus seit März 2024)
- Bemessungsgrundlage ab 2026 bis zu 12 Mio € pro Jahr – bis zu 4,2 Mio € Zulage für KMU
- Förderfähig: Personalkosten in FuE, anteilige Auftragsforschung
Was zählt als Forschung und Entwicklung?
Die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Software – sobald technische oder wissenschaftliche Unsicherheit besteht. Branchenunabhängig. Branchen-Check: Ist mein Projekt förderfähig?
Rückwirkend ab 2020 möglich
Anträge sind rückwirkend bis 2020 möglich – ungenutzte Jahre lassen sich nachholen.
In 2 Schritten zur Forschungszulage
- BSFZ-Bescheinigung – inhaltliche Prüfung, ob Ihr Vorhaben FuE ist. Zur Checkliste
- Antrag beim Finanzamt – steuerliche Geltendmachung in der Steuererklärung.
Rechenbeispiel
Ein KMU mit 120.000 € FuE-Personalkosten pro Jahr erhält 35 % = 42.000 € Forschungszulage jährlich, direkt steuerlich angerechnet. Ihre individuelle Höhe berechnen.
Häufige Fragen
Kann ich Entwicklungskosten von der Steuer absetzen?
Ja – als Betriebsausgabe mindern sie den Gewinn. Zusätzlich erstattet die Forschungszulage 25–35 % der FuE-Personalkosten direkt.
Ist die Forschungszulage ein Zuschuss?
Nein – eine steuerliche Anrechnung mit Rechtsanspruch, kein Wettbewerb um Fördertöpfe.
Schließen sich Forschungszulage und ZIM aus?
Nein, sie sind kombinierbar (ZIM = Zuschuss bis 45 %, mit Projektprüfung).
