Entwicklungskosten steuerlich absetzen – so holen Sie 25–35 % zurück

Wer im Unternehmen forscht oder neue Produkte, Verfahren oder Software entwickelt, kann einen großen Teil der Kosten zurückholen – nicht nur als Betriebsausgabe, sondern direkt über die Forschungszulage: eine steuerliche Anrechnung von 25 % der FuE-Aufwendungen, für KMU sogar 35 %. Sie ist rechtsanspruchbasiert, hat keine Antragsfrist und ist rückwirkend ab 2020 möglich.

Absetzen oder Forschungszulage – wo ist der Unterschied?

Laufende FuE-Kosten mindern als Betriebsausgaben Ihren Gewinn. Die Forschungszulage geht weiter: Sie wird zusätzlich gewährt und direkt auf die Steuerschuld angerechnet – oder ausgezahlt, wenn keine Steuer anfällt. Beides schließt sich nicht aus.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

  • 25 % der förderfähigen Aufwendungen (Standard)
  • 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Bonus seit März 2024)
  • Bemessungsgrundlage ab 2026 bis zu 12 Mio € pro Jahr – bis zu 4,2 Mio € Zulage für KMU
  • Förderfähig: Personalkosten in FuE, anteilige Auftragsforschung

Was zählt als Forschung und Entwicklung?

Die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Software – sobald technische oder wissenschaftliche Unsicherheit besteht. Branchenunabhängig. Branchen-Check: Ist mein Projekt förderfähig?

Rückwirkend ab 2020 möglich

Anträge sind rückwirkend bis 2020 möglich – ungenutzte Jahre lassen sich nachholen.

In 2 Schritten zur Forschungszulage

  1. BSFZ-Bescheinigung – inhaltliche Prüfung, ob Ihr Vorhaben FuE ist. Zur Checkliste
  2. Antrag beim Finanzamt – steuerliche Geltendmachung in der Steuererklärung.

Rechenbeispiel

Ein KMU mit 120.000 € FuE-Personalkosten pro Jahr erhält 35 % = 42.000 € Forschungszulage jährlich, direkt steuerlich angerechnet. Ihre individuelle Höhe berechnen.

Häufige Fragen

Kann ich Entwicklungskosten von der Steuer absetzen?

Ja – als Betriebsausgabe mindern sie den Gewinn. Zusätzlich erstattet die Forschungszulage 25–35 % der FuE-Personalkosten direkt.

Ist die Forschungszulage ein Zuschuss?

Nein – eine steuerliche Anrechnung mit Rechtsanspruch, kein Wettbewerb um Fördertöpfe.

Schließen sich Forschungszulage und ZIM aus?

Nein, sie sind kombinierbar (ZIM = Zuschuss bis 45 %, mit Projektprüfung).

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