Deutsche Unternehmen finanzieren Forschung und Entwicklung vor allem über die Forschungszulage – eine steuerliche Anrechnung von 25 %, für KMU 35 % der FuE-Personalkosten, ohne Antragsfrist und rückwirkend ab 2020 – sowie über Zuschüsse wie das ZIM (bis 45 %). Welche Förderung passt, hängt von Projektart, Zeitpunkt und Risiko ab.
Förderung, Zuschuss oder Kredit – was ist der Unterschied?
- Forschungszulage – steuerliche Anrechnung mit Rechtsanspruch, keine Antragsfrist, rückwirkend ab 2020.
- Zuschuss (z. B. ZIM) – nicht rückzahlbar, aber mit Projektprüfung, Antragsfrist und Wettbewerb um Mittel.
- Förderkredit – zinsgünstiges Darlehen (z. B. KfW), muss zurückgezahlt werden.
Welche Förderung passt zu meinem Projekt?
- Laufende Entwicklung mit eigenem Personal → Forschungszulage (einfachster Einstieg).
- Größeres, abgegrenztes Innovationsprojekt, ggf. mit Partnern → ZIM (bis 45 % Zuschuss).
- Beides kombinieren ist möglich und oft sinnvoll.
Forschungszulage: der einfachste Einstieg
Die Forschungszulage erstattet 25–35 % Ihrer FuE-Personalkosten, ist rechtsanspruchbasiert und rückwirkend ab 2020 möglich – geeignet für praktisch jedes Unternehmen mit eigener Entwicklung. So setzen Sie Entwicklungskosten steuerlich ab · Höhe berechnen.
ZIM-Zuschuss für größere Projekte
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert abgegrenzte Innovationsprojekte mit bis zu 45 % Zuschuss (Einzelprojekt), bei Kooperationen mehr. Anders als die Forschungszulage gibt es eine inhaltliche Projektprüfung und Antragsfristen.
Lassen sich die Programme kombinieren?
Ja. Forschungszulage und ZIM sind grundsätzlich kombinierbar – dieselben Kosten dürfen aber nicht doppelt gefördert werden. Welche Kombination optimal ist, zeigt ein kurzer Check. Branchen-Check starten.
Häufige Fragen
Wie finanzieren KMU Forschung und Entwicklung?
Am häufigsten über die Forschungszulage (25–35 % der Personalkosten, steuerlich, ohne Antragsfrist) und ZIM-Zuschüsse (bis 45 %). Beide sind kombinierbar.
Was ist einfacher – Forschungszulage oder Zuschuss?
Die Forschungszulage, da rechtsanspruchbasiert, ohne Antragsfrist und rückwirkend ab 2020. Zuschüsse wie ZIM erfordern eine Projektprüfung und Fristen.
Kann ich F&E-Förderung rückwirkend bekommen?
Bei der Forschungszulage ja – rückwirkend bis 2020. Zuschüsse müssen dagegen vor Projektbeginn beantragt werden.
